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Förderprogramm für Dachbodendämmung

Mit einer Förderung unterstützen BAFA und KfW die Dachbodendämmung, möglich ist ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen sowie ein Förderkredit für die Effizienzhaus-Sanierung. Aber: Um Fördermittel zu erhalten, muss die Dämmung für die oberste Geschossdecke noch besser sein, als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) es fordert. Alternativ ist ein Steuerbonus möglich.

 

BAFA-Zuschuss für die Dachbodendämmung

Für die Dachbodendämmung kann beim BAFA ein Zuschuss beantragt werden. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.

Der Zuschuss für die Dachbodendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachbodendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.

 

KfW-Förderkredit für die Effizienzhaus-Sanierung

Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent – je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.

 

Steuerbonus für die Dachbodendämmung

Wer für die Dachbodendämmung keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was – je nach Steuerschuld – bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.

Voraussetzungen für eine Förderung

KfW und BAFA fordern bei der Dachbodendämmung einen besseren U-Wert als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – nämlich 0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K. Das erfordert eine dickere Dämmung der obersten Geschossdecke, die aber in der Regel unkompliziert umgesetzt werden kann und einen besseren Wärme- und Hitzeschutz verspricht als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:

  • Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Stand 03/2023